Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
für Baumfällung, Forstarbeiten, Winterdienst und Gartenservice
§ 1. Geltungsbereich §
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Baumfällung, Forstarbeiten und Gartenservice, die zwischen LWForst & Gartenservice UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, und dem Kunden, nachfolgend "Auftraggeber" genannt, abgeschlossen werden.
§ 2. Vertragsgegenstand §
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Arbeiten (Baumfällung, Forstarbeiten, Gartenservice) gemäß den Anforderungen des Auftraggebers und den anerkannten fachlichen Standards auszuführen. Art und Umfang der jeweiligen Arbeiten werden im Einzelfall zwischen den Parteien vereinbart und in einem entsprechenden Angebot oder Vertrag festgehalten.
§ 3. Preis und Zahlung §
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird gemäß dem im Vertrag vereinbarten Preis berechnet. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und innerhalb der angegebenen Frist zu leisten. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 4. Haftung §
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter entstehen. Für Folgeschäden, die aufgrund der ausgeführten Arbeiten an Dritten oder an weiterem Eigentum des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch herabfallende Äste, umstürzende Bäume oder andere unvorhersehbare Ereignisse während oder nach den Arbeiten entstehen.
§ 5. Haftungsausschluss für Folgeschäden §
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten an angrenzenden Grundstücken, Gebäuden, Versorgungsleitungen, Bepflanzungen oder anderen Gegenständen entstehen, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers verursacht wurden. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die nach Abschluss der Arbeiten auftreten.
§ 6. Mitwirkung des Auftraggebers §
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über alle Besonderheiten des Grundstücks zu informieren, die bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden müssen, insbesondere hinsichtlich der Lage von unterirdischen Leitungen oder der Nähe von Gebäuden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Arbeitsbereich für den Auftragnehmer zugänglich ist und keine Sicherheitsrisiken für die Durchführung der Arbeiten bestehen.
§ 7. Terminvereinbarungen §
Termine für die Ausführung der Arbeiten werden nach besten Kräften eingehalten. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Wetterbedingungen) können jedoch zu Verzögerungen führen. In solchen Fällen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
§ 8. Abnahme der Arbeiten §
Die Abnahme der ausgeführten Arbeiten erfolgt durch den Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten. Eventuelle Mängel sofort während der Abnahme zu melden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme angezeigt wurden.
§ 9. Gerichtsstand und anwendbares Recht §
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Amtsgericht Biedenkopf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10. Übergang von Absicherungsmaßnahmen und Haftung §
(1) Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gehen sämtliche Absicherungsmaßnahmen, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Baum- und Forstarbeiten durchgeführt wurden, nach Abschluss der Leistung und Abnahme durch den Auftraggeber in dessen Verantwortung und Risiko über.
(2) Dies betrifft insbesondere Sicherungsmaßnahmen an Schnittflächen, Stämmen, Wurzelbereichen, Stockausschlägen, Verkehrs- und Gefahrenzonen sowie alle sonstigen zur Gefahrenabwehr vorgenommenen Arbeiten.
(3) Mit dem Gefahr- und Verantwortungsübergang nach Absatz (1) endet die Haftung des Auftragnehmers für daraus entstehende Schäden, soweit keine hiervon abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Übernahme der Absicherungsmaßnahmen die notwendigen weiteren Sicherungs- und Verkehrssicherungspflichten eigenverantwortlich wahrzunehmen und den ordnungsgemäßen Zustand fortlaufend zu kontrollieren.
§ 11. Leistungsumfang Winterdienst §
11.1 Leistungsumfang Winterdienst
(1) Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des Winterdienstes die Räum- und Streuarbeiten auf den vertraglich festgelegten Flächen gemäß Leistungsbeschreibung.
(2) Der Winterdienst erfolgt abhängig von Witterungslage, Niederschlagsart und -intensität nach bestem fachlichem Ermessen.
(3) Ein Anspruch auf vollständige Eis- und Schneefreiheit zu jeder Zeit besteht nicht.
11.2 Einsatzzeiten und Auslösebedingungen
(1) Der Winterdiensteinsatz erfolgt bei Schnee- oder Eisglätte entsprechend den vertraglich vereinbarten Einsatzzeiten.
(2) Außerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten erfolgt ein Einsatz nur nach gesonderter Beauftragung oder bei ausdrücklicher Rufbereitschaft.
(3) Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Blitzeis, Eisregen, anhaltender Schneefall) kann es zu Verzögerungen kommen.
11.3 Streumittel
(1) Es werden ausschließlich die vertraglich vereinbarten Streumittel verwendet.
(2) Der Einsatz von Streusalz erfolgt nur, sofern gesetzlich zulässig oder ausdrücklich vereinbart.
(3) Für Schäden an Pflanzen, Belägen oder Bauwerken, die durch zulässige Streumittel entstehen, wird keine Haftung übernommen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
11.4 Haftung Winterdienst
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für Schäden, die durch plötzlich auftretende Glätte oder Witterungsumschwünge entstehen, besteht keine Haftung.
(3) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
(4) Für Schäden durch Maschinelles Räumen am/n Objekt/en oder Fahrzeug/en besteht eine Versicherung vom Auftragnehmer
11.5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu räumenden Flächen frei zugänglich sind.
(2) Hindernisse (z. B. Fahrzeuge, Mülltonnen, Baumaterial) sind vom Auftraggeber zu entfernen.
(3) Mehraufwand durch nicht erfüllte Mitwirkungspflichten kann gesondert berechnet werden.
11.6 Höhere Gewalt
(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere extremen Wetterlagen, Naturkatastrophen oder behördlichen Anordnungen, ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit.
(2) Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
11.7 Verkehrssicherungspflicht
(1) Mit der Beauftragung des Winterdienstes wird die Verkehrssicherungspflicht im vereinbarten Umfang auf den Auftragnehmer übertragen.
(2) Außerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten verbleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Auftraggeber.
§ 12. Salvatorische Klausel §
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Rückerstattung und Widerruf:
--1--
Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach der Abnahme der Dienstleistung und vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer eine Rückerstattung zu beantragen. Eine Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn die Anfrage innerhalb dieses Zeitrahmens bei uns eingeht.
--2--
Nach Ablauf von 24 Stunden nach der Abnahme der Dienstleistung oder Lieferung der Ware ist der Kunde von einer Rückerstattung ausgeschlossen, es sei denn, es liegen gesetzliche Mängel oder Vereinbarungen vor, die eine Rückerstattung auch nach Ablauf der Frist ermöglichen.
--3--
Der Kunde erkennt an, dass eine Rückerstattung nur unter den oben genannten Bedingungen gewährt werden kann und dass eine Rückgabe oder Stornierung nach Ablauf von 24 Stunden nach Auftragsannahme nicht möglich ist.
Stand: Juli 2025